Ziele und Aufgaben
Vertreter der deutschen Factoring-Wirtschaft - wichtiger Ansprechpartner für den Mittelstand
Der Deutsche Factoring-Verband e.V. wurde 1974 gegründet und vertritt die Interessen der deutschen Factoring-Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene. Er repräsentiert gegenwärtig 26 Mitgliedsunternehmen mit einem Marktanteil von rund 85 % des deutschen Factoring-Marktes.
Neben großen, meist international tätigen Gesellschaften, auch aus dem Bankenbereich, gibt es viele mittelständisch orientierte Factoring-Gesellschaften im Verband. Oberstes - nach der Satzung statuiertes - Verbandsziel ist es, das Produkt Factoring zu fördern und zu schützen, wobei die Sicherung fairer steuerlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche im Mittelpunkt steht. Durch den internationalen Bezug vieler Mitgliedsunternehmen werden dabei auch die immer wichtiger werdenden europäischen und internationalen Einflüsse berücksichtigt, unter anderem über die Mitgliedschaft des Verbandes in der EU Federation for factoring and Commercial Finance (EUF).
Seit Eröffnung seines Hauptstadtbüros in Berlin kann der Verband im Bereich des Lobbyings seine Rolle als Verteidiger des Kernthemas Factoring, wie beispielsweise jüngst zur Positionierung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform, noch aktiver wahrnehmen.
Im Hinblick auf die zunehmende Nutzung von Factoring durch kleinere und mittelständische Unternehmen („KMU“) liegt ein bewusstes Augenmerk auf Fragen und Belangen der mittelständischen Wirtschaft. Durch die mit Wirkung zum Oktober 2007 in Kraft getretene neue Satzung des Verbandes wurde eine weitere Öffnung auch für mittelständische Factoring-Gesellschaften vorgenommen und der Alleinvertretungsanspruch des Deustchen Factoring-Verbandes e.V. als maßgeblicher Repräsentant der gesamten deutschen Factoringbranche auch auf seriös und zuverlässig arbeitende mittelständische Unternehmen der Branche ausgedehnt.
