Gemeinsame Anwendungshinweise des DFV und BFM für
Factoringunternehmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Anforderungen an Factoringunternehmen zur Umsetzung der rechtlichen Normen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und dem Kreditwesengesetz (KWG) sind im Rahmen der folgenden gemeinsamen Anwendungshinweise des Deutschen Factoring-Verbands e.V. sowie des Bundesverbands Factoring für den Mittelstand in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausgelegt und näher erläutert worden.
Bitte beachten Sie:
Die Anwendungshinweise erläutern die Normen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Stand September 2011; Überarbeitungen aufgrund zu erwartender weiterer Gesetzesänderungen und Normsetzungsvorhaben auf nationaler und internationaler Ebene sind somit noch vorzunehmen. Die Anwendungshinweise sind im Zusammenhang mit den vorgenannten Gesetzen und den dazugehörigen Verlautbarungen der nationalen und internationalen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden und Institutionen (z.B. BaFin, FIU und FATF) zu sehen und ersetzen in keinem Fall eine institutsindividuelle bzw. einzelfallbezogene Analyse für die Zwecke der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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