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Die am häufigsten genutzten Factoringarten

 

Das Standard-Factoring umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung auch eine vollständige Risikoabsicherung (für den Delkrederefall) und die Übernahme des Debitorenmanagements. Wegen des umfänglichen Services des Factors hierbei wird dieses Verfahren auch Full-Service-Factoring genannt.


Im Inhouse-Factoring, auch Bulk-Factoring genannt, verbleibt das gesamte Debitorenmanagement treuhänderisch für den Factor in der Hand des Factoring-Kunden. Die Factoring-Gesellschaft übernimmt schwerpunktmäßig die Finanzierungs- und die Delkrederefunktion. Dies verdeutlicht bereits, dass dieses Verfahren speziell für solche Factoring-Kunden in Frage kommt, die selbst über ein zuverlässiges Debitorenmanagement verfügen.


Beim Fälligkeits-Factoring nutzt der Factoring-Kunde die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement, verzichtet aber auf eine sofortige Regulierung des Kaufpreises, also den Finanzierungseffekt des Factorings vorübergehend. Fälligkeits-Factoring erleichtert die Finanzplanung des Kunden, da mit dem Factor bestimmte Zahlungstermine vereinbart werden können, unabhängig von Zahlungen der Debitoren.


Im „Sonstigen Factoring“ werden alle Factoring-Varianten zusammen gefasst, die nicht unter vorgenannte Standard-Varianten zu subsumieren sind: Hierunter fallen unter anderem konzerninterne Umsätze, ABS-nahe Produkte, Umsätze aus nicht angekauften Forderungen sowie die Refinanzierung anderer Factoring-Institute.


Echtes Factoring meint Factoringverfahren, bei denen der Factor das Ausfallrisiko übernimmt (Delkredereschutz), also unter Gewährung vollen Drelkredereschutzes.


Unechtes Factoring meint Factoringverfahren ohne Übernahme des Ausfallrisikos, also ohne Delkredereschutz. In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring praktiziert.

 

Bei Export-Factoring/Import-Factoring bieten die Factoringinstitute Factoring sowohl für den inländischen als auch für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr an. Nehmen inländische Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland für ihre grenzüberschreitenden Geschäfte in Anspruch, spricht man von Export-Factoring. Handelt es sich um Importgeschäfte, bei denen ausländische Unternehmen die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen, wird dies Importfactoring genannt.

 

Beim stillen Factoring-Verfahren wird die Forderungsabtretung vom Factoringkunden an den Factor nicht offengelegt. In Deutschland wird überwiegend die offene Abtretung praktiziert.


Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf an den Factor informiert und aufgefordert, direkt an diesen zu zahlen.