Import-Factoring
Import-Factoring ist eine Sonderform des internationalen Factoring bei dem ein inländischer Factor Forderungen eines ausländischen Factors gegenüber inländischen Debitoren ankauft oder einzieht. Das kann entweder mit oder ohne Übernahme des Delkredererisikos erfolgen.
Inhouse-Factoring
Bei dieser Factoring-Variante nutzt der Factoring-Kunde die sofort zur Verfügung stehende Liquidität sowie den Delkredereschutz des Factorings, verzichtet aber auf weitergehende Dienstleistungen des Factors. Der Factoring-Kunde führt bei dieser Factoring-Variante die Debitorenbuchhaltung und das Debitorenmanagement bis auf Widerruf treuhänderisch für den Factor (Bulk-Factoring).
Inkasso
Mit Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet. Im Rahmen des Factorings gehört das Inkasso mit zum Debitorenmanagement und entlastet den Factoring-Kunden.
Inkasso-Forderungen
Inkasso-Forderungen sind von einem Factor nicht angekaufte, sondern an diesen nur zum Einzug treuhänderisch abgetretene Forderungen.
Insolvenz
Insolvenz meint die Eigenschaft eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen zu können, wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Factoring-Institute sind als Aussonderungsberichtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert in der Insolvenz des Factoring-Kunden.
International Factors Group (IFG)
Die in den frühen 1960er Jahren gegründete International Factors Group (www.ifgroup.com) mit Sitz in Brüssel ist eines der großen Netzwerke international tätiger Factoring-Gesellschaften.
Internationales Factoring
Internationales Factoring meint das Factoring für Forderungen aus grenzüberschreitenden Geschäften und wird je nach Sitz des Factoring-Kunden als Export- oder Import-Factoring bezeichnet. Das Geschäft wird dabei entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Factoring-Partners für internationale Kooperationen in den jeweiligen Ländern abgewickelt.
Kaufpreis
Als Gegenleistung für den Kauf der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Kaufpreis für die Forderungen aus. Dieser Kaufpreis entspricht dem Brutto-Rechnungsbetrag der angekauften Forderung abzüglich Skonti, Boni, Rabatten oder sonstiger von Debitor geltend gemachter Abzüge sowie eines Diskonts für die individuell vereinbarten Leistungen des Factors (Debitorenmanagement, Delkredereübernahme) sowie die Finanzierung der Forderungen.
Kaufpreiseinbehalt
Vom Kaufpreis der Forderungen behält der Factor in der Regel zunächst 10 % bis 20 % der angekauften Forderungssumme ein. Mit diesem Betrag werden eventuelle Mängeleinreden der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte u. ä. abgedeckt. Der zunächst einbehaltene Betrag wird nach Zahlung des Debitors oder spätestens im Delkrederefall unverzüglich an den Kunden ausbezahlt.
Konzentrationsklausel
Die Konzentrationsklausel bestimmt die maximal zulässige Höhe des Forderungsbestandes eines Debitors im Verhältnis zum Gesamtbestand der Forderungen eines Factoring-Kunden.
Kosten des Factorings
Die Kosten des Factorings setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und dem Factoring-Entgelt zusammen. Zusätzlich können z. B. für die Prüfung der Bonität der Debitoren weitere Kosten des Factorings entstehen.
Kreditversicherung
Der Abschluss einer Kreditversicherung dient dazu, sich vor dem Ausfallrisiko des Debitors zu schützen. Im Unterschied zum Factor übernimmt eine Kreditversicherung das Ausfallrisiko regelmäßig nicht zu einhundert Prozent.
Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Factoring ist nach dem KWG eine Finanzdienstleistung, so dass Factoringunternehmen grundsätzlich als Finanzdienstleistungsinstitute einzustufen sind.
Leasing
Der Begriff Leasing meint die Gebrauchsüberlassung eines Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts. Wie Factoring stellt auch Leasing eine Form, alternativer Finanzierung, gerade für den Mittelstand dar.
Lieferantenkredit
Absatzpolitisches Instrument bei dem der Lieferant seinen Abnehmern ein verlängertes Zahlungsziel gewährt. Dies führt zu einer Liquiditätsbindung, die durch Eigenkapital oder Bankkredite finanziert werden muss. Durch Forderungsverkauf im Rahmen des Factorings steht der erwirtschaftete Cash Flow dem Unternehmen frühzeitig und endgültig zur Verfügung (Liquidität).
