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Anforderungen an eine MItgliedschaft im Deutschen Factoring-Verband e.V.

 

Aufnahmebedingungen
(Auszug aus der gültigen Satzung vom 19.03.2009)

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft im Verband setzt voraus

  • eine in der Bundesrepublik Deutschland tätige oder ansässige Gesellschaft
  • die Geldforderungen entgeltlich erwirbt
  • und grundsätzlich bereit ist, das Risiko der Uneinbringlichkeit zu übernehmen, und das notifizierte Verfahren anzuwenden.
  • Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen und somit nicht in der Factoring-Branche aktiv sind, können nicht als Mitglieder im Verband aufgenommen werden
  • Das Mindestkapital (Nennkapital) soll € 1.000.000 betragen und in voller Höhe eingezahlt sein. Der Vorstand kann Ausnahmen zulassen.
  • Mitglied kann auch ein Verband oder eine Vereinigung von Gesellschaften nach Ziff. 3.1. werden. Für deren Mitgliedschaft kann der Vorstand besondere Voraussetzungen oder Einschränkungen der Mitgliedschaftsrechte beschließen und besondere Regelungen für die Höhe des Beitrages treffen; dieser soll auch die Bedeutung der Mitgliedschaft für die Mitglieder des Verbandes oder der Vereinigung berücksichtigen. Eine Mitgliedschaft im Verband kann nur begründet werden, sofern keine Mitgliedschaft in einem anderen nationalen Factoring-Verband besteht.
  • Die Aufnahme in den Verband steht im Ermessen des Vorstandes. Der Vorstand darf die Aufnahme nur dann erklären, wenn sicher gestellt ist, dass die Gesellschaft über das für das Betreiben des Geschäfts erforderliche Wissen verfügt. Dies wird vermutet, wenn
  • der Gesellschaft oder ihrem Mehrheitsgesellschafter die Erlaubnis zum Betrieb eines Kreditinstituts i.S.d. § 1 KWG erteilt ist.
  • der Gesellschaft oder ihrem Mehrheitsgesellschafter die Erlaubnis zum Betreiben des Versicherungsgeschäfts nach dem VersicherungsaufsichtsG erteilt ist
  • die Gesellschaft bei ihrer Aufnahme in den Verband länger als 3 Jahre auf dem Markt vertreten ist und einen Jahresumsatz von mehr als € 100 Mio. im Zeitpunkt des dem Aufnahmeantrag vorangehenden Kalenderjahres erreicht hat.
  • Der Nachweis kann auch auf andere Art, insbesondere durch die Vorbildung der Geschäftsführung des Instituts oder des Gesellschafterhintergrundes erbracht werden.


Beiträge

Beiträge und Umlagen:

  • Mitgliedsbeitrag für jedes Mitglied € 19.000
    (im ersten Jahr der Mitgliedschaft auf Antrag hiervon 50 %)
  • zusätzlich: Umlage für die Öffentlichkeitsarbeit, abhänging vom Beschluss der MItgliederversammlung
    (120 T€ anteilig aufgeteilt nach Kopfteilen [Anzahl der MItgliedsunternehmen] zu 70 %, nach Umsätzen zu 30 %).


Aufnahmeantrag

 

  • Grds. formloser Antrag in Form eines Anschreibens an den Verband zusammen mit aktuellem Handelsregisterauszug des Kandidaten
  • Darstellung des Gesellschafterhintergrundes
  • kurze Beschreibung der Geschäftstätigkeit im Bereich Factoring

 

Verfahren zur Aufnahme
(Ziffer 3.6. bis 3.8. der Satzung)

 

Aufnahme durch Beschluss des Vorstandes nach Anhörung der Mitglieder:
Der Vorstand hat die Mitglieder unverzüglich über einen Aufnahmeantrag zu informieren. Ist die Mehrheit der Mitglieder gegen die Aufnahme, so hat der Vorstand die Entscheidung der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung herbeizuführen. Dem Aufnahmewilligen soll Gelegenheit zur Vorstellung gegeben werden.


Dieser Vorstandsbeschluss über die Aufnahme oder die Ablehnung muss einstimmig sein.
Kommt kein einstimmiger Beschluss zu Stande, oder hat der Vorstand die Entscheidung der Mitgliederversammlung herbei zu führen, so entscheidet die Mitgliederversammlung über den Antrag mit 2/3-Mehrheit