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Als Reaktion auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2007 erarbeitete der Basler Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ein Reformpaket zu Basel II, welches vor allem eine Erhöhung der Qualität, Konsistenz und der Transparenz des Eigenkapitals von insbesondere Kreditinstituten vorsieht. In der Europäischen Union erfolgt die Umsetzung von Basel III durch das sog. CRD IV-Paket, welches aus einer Verordnung (CRR) und einer Richtlinie (CRD IV) besteht und ab 2014 stufenweise in Kraft getreten ist. Zur Umsetzung des CRD-IV-Paketes in Deutschland wurde u.a. das KWG geändert und ergänzt.