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Hier finden Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Factoring-Verband e.V. sowie die aktuelle Satzung und Beitragsordnung.

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Factoring-Verbandes ist nach der Satzung das höchste Verbandsorgan und entscheidet über alle wesentlichen Fragen im Rahmen der Verbandstätigkeit. Weiteres wichtiges Organ des Verbandes ist der aus drei Mitgliedern bestehende Vorstand.

Der Deutsche Factoring-Verband e.V. ist Mitglied im BGA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V.) und ist zudem Gründungsmitglied des europäischen Dachverbandes: EU Federation for the Factoring and Commercial Finance Industry (EUF).

Mission Statement Deutscher Factoring-Verband e.V. Oberstes Verbandsziel ist es, das Produkt Factoring zu fördern und zu schützen, wobei die Sicherung fairer steuerlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche im Mittelpunkt steht.

Mission Statement

Der Deutsche Factoring-Verband e.V. wurde 1974 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Der Verband vertritt die Interessen der deutschen Factoring-Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene. Neben großen, meist international tätigen Gesellschaften, auch aus dem Bankenbereich, gibt es viele mittelständisch orientierte Factoring-Gesellschaften im Verband. Neutrale Untersuchungen bestätigen, dass die Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes über 98 Prozent des verbandlich organisierten Factoring-Volumens darstellen.