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Im Unterschied zum Two–Factor-System wickelt der Factor hier Export-Factoring ohne ausländische Factoringpartner in den jeweiligen Ländern ab. Die Einräumung von Debitorenlimiten erfolgt i.d.R. auf Basis einer Kreditversicherung des Factors. Der Einzug der Forderungen gegenüber den ausländischen Debitoren erfolgt direkt.