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Forderungen werden durch Abtretung erworben. Im Falle mehrfacher, paralleler Abtretung einer Forderung gilt nach dem zivilrechtlichen Prioritätsprinzip, dass die zeitlich nachrangige Abtretung der zuvor erfolgten Abtretung gegenüber unwirksam ist. In diesem Fall kann der nachträgliche Erwerber grundsätzlich kein Recht an der Forderung erwerben.