Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen seine Kunden fortlaufend an ein Factoring-Institut.
Auf diese Weise erhält das Unternehmen sofortige Liquidität unmittelbar aus seinen Außenständen. Der Factor prüft vor Vertragsabschluss und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko.
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Factoring-Verbandes ist nach der Satzung das höchste Verbandsorgan und entscheidet über alle wesentlichen Fragen im Rahmen der Verbandstätigkeit. Weiteres wichtiges Organ des Verbandes ist der aus drei Mitgliedern bestehende Vorstand.